Wer zahlt die Kosten einer Haushaltshilfe / Alltagshelfer?
💰 Finanzielle Unterstützung für Ihre Haushaltshilfe
Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch Krankenkasse, Pflegekasse und andere Träger

Bei der Inanspruchnahme einer Haushaltsunterstützung können Sie finanzielle Förderungen durch verschiedene Kostenträger erhalten. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben!
🏥 Die wichtigsten Kostenträger im Überblick
Pflegekasse
Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse verschiedene Leistungen:
- ✓ Pflegesachleistungen: Bis zu 2.095€/Monat (je nach Pflegegrad)
- ✓ Entlastungsbetrag: 125€/Monat für alle Pflegegrade
- ✓ Verhinderungspflege: Bis zu 1.612€/Jahr (+ 806€ aus Kurzzeitpflege)
Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt bei:
- ✓ Schwangerschaft/Geburt: Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaft
- ✓ Nach Krankenhausaufenthalt: Bis zu 4 Wochen
- ✓ Akute Erkrankung: Wenn Kinder unter 12 im Haushalt leben
Sozialamt
Hilfe zur Pflege bei geringem Einkommen:
- ✓ Übernahme der Pflegekosten bei Bedürftigkeit
- ✓ Ergänzung zu Pflegekassenleistungen
- ✓ Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich
Weitere Kostenträger
Zusätzliche Möglichkeiten:
- ✓ Unfallversicherung: Nach Arbeitsunfällen
- ✓ Private Zusatzversicherungen: Je nach Vertrag
- ✓ Steuerliche Absetzbarkeit: Bis zu 20.000€/Jahr
📊 Leistungen nach Pflegegrad
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Entlastungsbetrag |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | - | - | 125€ |
Pflegegrad 2 | 332€ | 761€ | 125€ |
Pflegegrad 3 | 573€ | 1.432€ | 125€ |
Pflegegrad 4 | 765€ | 1.778€ | 125€ |
Pflegegrad 5 | 947€ | 2.095€ | 125€ |
💡 Tipp: Der Entlastungsbetrag von 125€ monatlich kann angespart werden und verfällt erst nach 12 Monaten!
⭐ Besonders interessant: Verhinderungspflege
Bis zu 2.418€
pro Jahr für Alltagsbegleitung!
Voraussetzungen:
- ✓ Pflegegrad 2 bis 5
- ✓ Pflegeperson ist verhindert (Urlaub, Krankheit, etc.)
- ✓ Mindestens 6 Monate häusliche Pflege
Leistungsumfang:
- ✓ 1.612€ Grundbetrag pro Jahr
- ✓ + 806€ aus Kurzzeitpflege möglich
- ✓ Stundenweise oder tageweise nutzbar
💸 Steuerliche Vorteile nutzen
Bis zu 4.000€
Steuerersparnis pro Jahr möglich!
Haushaltsnahe Dienstleistungen
20% der Kosten (max. 20.000€/Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehbar
Voraussetzungen
- • Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
- • Überweisung (keine Barzahlung)
- • Im eigenen Haushalt erbracht
Wir unterstützen Sie bei der Kostenklärung!
Unsicher, welche Kostenträger für Sie in Frage kommen? Wir beraten Sie gerne und helfen bei der Antragstellung. Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal aus!