Wer zahlt die Kosten einer Haushaltshilfe / Alltagshelfer?

💰 Finanzielle Unterstützung für Ihre Haushaltshilfe

Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch Krankenkasse, Pflegekasse und andere Träger

Bei der Inanspruchnahme einer Haushaltsunterstützung können Sie finanzielle Förderungen durch verschiedene Kostenträger erhalten. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben!

🏥 Die wichtigsten Kostenträger im Überblick

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Pflegekasse

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse verschiedene Leistungen:

  • Pflegesachleistungen: Bis zu 2.095€/Monat (je nach Pflegegrad)
  • Entlastungsbetrag: 125€/Monat für alle Pflegegrade
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612€/Jahr (+ 806€ aus Kurzzeitpflege)
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Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt bei:

  • Schwangerschaft/Geburt: Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaft
  • Nach Krankenhausaufenthalt: Bis zu 4 Wochen
  • Akute Erkrankung: Wenn Kinder unter 12 im Haushalt leben
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Sozialamt

Hilfe zur Pflege bei geringem Einkommen:

  • Übernahme der Pflegekosten bei Bedürftigkeit
  • Ergänzung zu Pflegekassenleistungen
  • Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich
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Weitere Kostenträger

Zusätzliche Möglichkeiten:

  • Unfallversicherung: Nach Arbeitsunfällen
  • Private Zusatzversicherungen: Je nach Vertrag
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Bis zu 20.000€/Jahr

📊 Leistungen nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 - - 125€
Pflegegrad 2 332€ 761€ 125€
Pflegegrad 3 573€ 1.432€ 125€
Pflegegrad 4 765€ 1.778€ 125€
Pflegegrad 5 947€ 2.095€ 125€

💡 Tipp: Der Entlastungsbetrag von 125€ monatlich kann angespart werden und verfällt erst nach 12 Monaten!

Besonders interessant: Verhinderungspflege

Bis zu 2.418€

pro Jahr für Alltagsbegleitung!

Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • Pflegeperson ist verhindert (Urlaub, Krankheit, etc.)
  • Mindestens 6 Monate häusliche Pflege

Leistungsumfang:

  • 1.612€ Grundbetrag pro Jahr
  • + 806€ aus Kurzzeitpflege möglich
  • Stundenweise oder tageweise nutzbar

💸 Steuerliche Vorteile nutzen

Bis zu 4.000€

Steuerersparnis pro Jahr möglich!

Haushaltsnahe Dienstleistungen

20% der Kosten (max. 20.000€/Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehbar

Voraussetzungen

  • • Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
  • • Überweisung (keine Barzahlung)
  • • Im eigenen Haushalt erbracht

Wir unterstützen Sie bei der Kostenklärung!

Unsicher, welche Kostenträger für Sie in Frage kommen? Wir beraten Sie gerne und helfen bei der Antragstellung. Nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal aus!

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